Informationen gemäß § 24 Absatz 3 des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG) in Verbindung mit Artikel 74 der Verordnung (EU) 2023/1542 zur Rücknahme von Altbatterien und Akkus:

Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zur Kennzeichnung von Altbatterien

Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien und Akkus nicht über den Hausmüll, sondern fachgerecht entsorgt werden müssen. Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien und Altakkus gesetzlich verpflichtet.

Altbatterien und Altakkus können unentgeltlich zurückgegeben werden — in jeder kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort (zum Beispiel Supermarkt oder Drogeriemarkt).

Sie können Batterien und Akkus außerdem unentgeltlich an uns zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden:

Shenker V. und Fragasso A. GbR
Fa. Ausgeknipst
Grombühlstraße 11B
97080 Würzburg
GERMANY

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen versehen, das aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des ausschlaggebenden Schwermetalls besteht: Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber, Pb für Blei.

Bitte kleben Sie die Pole von Lithium- und Knopfzellen vor der Rückgabe ab oder verpacken Sie die Batterien einzeln, um Kurzschlüsse und Brände zu vermeiden.